Allgemeine Geschäftsbedingungen der profuturum GmbH

hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsberechtigungen an einer Software zur Kostenkontrolle bei Investitionsprojekten

1. Präambel

1.1. profuturum GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Salzburg, mit der Geschäftsanschrift Siezenheimerstraße 39D, 5020 Salzburg, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 538682f („profuturum“) vertreibt eine selbst entwickelte Software bzw. Model („Software“) zur Kostenkontrolle bei Investitionsprojekten.

1.2. Durch die Verwendung der Software soll einerseits dem Bauträger, Bauherrn, Immobilienentwickler und/oder sonstigem Projektentwickler und andererseits dem Projektfinanzierer bzw. Kreditinstitut bei Investitionsprojekten sowie dem Vertragspartner dieser Personen (wie z.B. Steuerberater oder Architekt) die Projektkosten-Kontrolle erleichtert und ein einheitliches und transparentes Reporting für ein einzelnes Investitionsprojekt („Projekt“) ermöglicht werden.

1.3. profuturum bietet seine Dienstleistungen vorwiegend Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG an.

2. Anwendungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die vertragliche Beziehung zwischen profuturum und dem Kunden von profuturum („Kunde“) in Bezug auf die Nutzung der Software über die Website www.profuturum.at.

2.2. Die Nutzungsrechte und damit verbundene Leistungen werden von profuturum ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB erbracht. Die AGB sind für den Kunden auf der Website gesondert abrufbar.

2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung.

2.4. Nebenabreden, Änderungen, und Ergänzungen zu diesen AGB sind nur gültig, wenn diese schriftlich vereinbart sind.

3. Registrierung und Nutzung Demo-Software

3.1. Der Kunde hat sich auf der Webseite der profuturum zu registrieren und ein Benutzerkonto anzulegen und dabei die abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben.

3.2. Für die Registrierung und Anlegung eines Benutzerkontos ist die Zustimmung zu diesen AGB und die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung erforderlich. Sofern diese Zustimmung und Kenntnisnahme durch Anklicken bestätigt wurde, kommt durch Betätigung der Schaltfläche „Abschließen“ ein Nutzungsvertrag unter Zugrundelegung dieser AGB zustande.

3.3. Der Abschluss des Nutzungsvertrags berechtigt den Kunden zur unentgeltlichen, zeitlich befristeten Nutzung der Software mit eingeschränktem Leistungsumfang (die „Demo-Software“).

3.4. Das Recht zur Nutzung der Demo-Software ist auf einen von profuturum festgelegten Zeitraum begrenzt. Nach Ablauf dieses Zeitraums endet die Berechtigung zur Nutzung der Software. profuturum ist jederzeit berechtigt, die Demo-Lizenz einseitig mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Nutzungsmöglichkeit dem Kunden zu entziehen oder zu sperren.

3.5. Die Bestimmung des Leistungsumfangs bzw der Funktionalitäten der Software im Rahmen der Demo-Lizenz liegt ausdrücklich im Ermessen von profuturum.

3.6. Jegliche Gewährleistung für Mängel der Demo-Version (einschließlich Test- und Beta-Versionen) ist ausgeschlossen.

4. Projektlizenz

4.1. Nach Registrierung und Anlegung eines Benutzerkontos erhält der Kunde auf der Website die Möglichkeit, entgeltlich eine Lizenz zur Nutzung der Software zu erwerben (die „Projektlizenz“). Der Vertrag über die Projektlizenz kommt durch Betätigung der Schaltfläche „Lizenz kaufen“ zustande.

4.2. Mit Abschluss der Projektlizenz gewährt profuturum dem Kunden die zeitlich auf die Dauer des vom Kunden mit profuturum geschlossenen Lizenzvertrag befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Berechtigung zur Nutzung der Software.

4.3. profuturum stellt einen Zugriff auf die Software in elektronischer Form per Webbrowser über das Internet zur Verfügung (software as a service). Eine Installation auf einer eigenen Systemumgebung des Kunden oder eines Dritten, die Einsicht in den Objektcode und eine Einschulung ist nicht Vertragsgegenstand.

4.4. Eine Einschulung des Kunden hinsichtlich der Verwendung der Software ist gesondert zu vereinbaren.

4.5. Die Bereitstellung der Software erfolgt nach Vertragsabschluss und vollständiger Registrierung durch den Kunden.

5. Lizenzumfang

5.1. Eine erworbene Projektlizenz gilt nur für ein einzelnes Projekt. Für jedes weitere Projekt ist eine eigene zusätzliche Projektlizenz erforderlich.

5.2. Der Kunde kann unter jeder Projektlizenz die auf der Webseite angegebene Anzahl an Nutzer (die „Nutzer“) freischalten und die Berechtigung zur Nutzung der Projektsoftware erteilen. Die vom Kunden erteilte Berechtigung der Nutzer erfolgt nur für ein einzelnes Projekt.

5.3. Die Nutzer haben vor der ersten Benützung der Software diese AGB und die Datenschutzerklärung von profuturum zu akzeptieren.

6. Nutzungsbedingungen

6.1. Der Kunde und jeder Nutzer hat alle von profuturum zur Verfügung gestellten Zugangsdaten an einem gegen unberechtigten Zugriff durch Dritte gesicherten Ort aufzubewahren.

6.2. Der Kunde ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Dateneingabe und den Datenaustausch verantwortlich

6.3. profuturum ist jederzeit berechtigt, die Software zu modifizieren, zu ändern oder gleichwertig zu ersetzen. Diesbezüglich verpflichtet sich der Kunde allenfalls von seiner Seite dazu erforderlichen Schritte nach Aufforderung durch profuturum zu setzen.

7. Verfügbarkeit und Wartung

7.1. profuturum bemüht sich, eine Verfügbarkeit der Software von 99% im Jahresmittel zu gewährleisten. Ausgenommen von der Verfügbarkeit sind Zeiten der regelmäßigen Wartung sowie unvorhersehbare, von profuturum nicht zu vertretende Störungen (z.B. höhere Gewalt, technische Probleme Dritter).

7.2. Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. profuturum wird den Kunden über geplante Wartungsarbeiten, welche die Verwendung der Software beschränken, und deren voraussichtliche Dauer rechtzeitig informieren.

7.3. Zeitweilige Nicht-Verfügbarkeiten der Software während Wartungsarbeiten sind vom Kunden akzeptiert und begründen keinerlei Haftung oder Gewährleistungspflichten von profuturum.

8. Entgelt (Lizenzgebühr)

8.1. Die Lizenzgebühr für den ersten Monat ist bei Abschluss einer Projektlizenz im Voraus zu zahlen. Alle weiteren monatlichen Zahlungen sind jeweils im Voraus am selben Kalendertag fällig, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

8.2. profuturum ist berechtigt, die Lizenzgebühr für die Software einseitig anzuheben und wird den Kunden darüber rechtzeitig, zumindest aber zwei Monate im Voraus, informieren.

8.3. Bei Zahlungsverzug ist die profuturum berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.

8.4. profuturum ist berechtigt, offene Forderungen des Kunden an ein beauftragtes Inkassobüro zur Eintreibung weiterzugeben. Die dabei entstehenden Kosten (einschließlich Gebühren und Kosten von Inkassobüros, Rechtsanwälten, Gerichtskosten, Notaren usw.) trägt der Kunde in voller Höhe.

8.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden, kann profuturum die Nutzung der Software ohne Nachfristsetzung jederzeit sperren bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

9. Vertragslaufzeit, Kündigung und Beendigung der Nutzungsberechtigung

9.1. Der Lizenzvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sowohl der Kunde als auch profuturum können den Vertrag zum Ende eines jeden Monats mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Der Kunde kann direkt über die Website oder per E-Mail an [email protected] kündigen. profuturum kann per E-Mail an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse kündigen.

9.2. profuturum kann den Lizenzvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

(i.) der Kunde eine Vertragsverletzung begeht und diese trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht behebt,

(ii.) ein Insolvenzverfahren (Sanierungs- oder Konkursverfahren) über das Vermögen des Kunden eröffnet wird und die Kündigung zur Abwendung schwerer persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile für profuturum unerlässlich ist (§ 25a Abs. 2 Z 1 IO),

(iii.) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird,

(iv.) der Kunde mit der Zahlung des Entgelts im Ausmaß von 14 Tagen in Verzug ist.

9.3. Der Kunde hat bei Auflösung des Vertrages keinen Anspruch auf Rückerstattung (auch nicht von Teilen) des Entgelts.

9.4. Der Kunde hat seine Projektdaten rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages eigenverantwortlich zu sichern. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist ein Zugriff des Kunden auf seine Projektdaten nicht mehr möglich.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich per E-Mail an [email protected] zu rügen und dabei die Mängel so detailliert wie möglich zu beschreiben.

10.2. profuturum haftet ausschließlich für krass grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, es sei denn bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

10.3. Die Haftung von profuturum ist auf das dreifache monatliche Entgelt (Punkt 9) für die Software beschränkt, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

10.4. Die Haftung ist in jedem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

10.5. Die Haftung von profuturum für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und dem Risiko entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.

10.6. profuturum übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindungen zum eigenen Server, bei Stromausfällen sowie bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von profuturum stehen.

10.7. profuturum haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung der Software oder durch Änderungen an der Software durch den Kunden verursacht werden.

10.8. profuturum haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Informationen, die vom Kunden in die Software eingepflegt und offengelegt werden.

10.9. Der Kunde hält profuturum schad- und klaglos hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die wegen unrichtiger oder unvollständiger Daten und Informationen, welche in die Software vom Kunden oder deren Erfüllungsgehilfen eingepflegt und offengelegt werden.

10.10. profuturum übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software mit anderen Programmen des Kunden kompatibel ist.

11. Eigentum

11.1. profuturum behält das Eigentum und alle Immaterialgüterrechte an der Software.

11.2. Der Kunde hat nur die in diesen AGB festgelegten Nutzungsrechte an der Software. Alle anderen Rechte, insbesondere Urheberrechte und Verwertungsrechte, bleiben bei profuturum.

11.3. Der Kunde darf die Software nicht kopieren, ändern, anpassen, übersetzen, zurückentwickeln oder daraus abgeleitete Werke erstellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode.

11.4. Der Kunde darf die Software nicht vermieten, unterlizenzieren, öffentlich wiedergeben oder Dritten zugänglich machen, weder entgeltlich noch unentgeltlich, mit Ausnahme der Einräumung von Nutzungsrechten gemäß Punkt 5. dieser AGB.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1. profuturum ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Daten und Informationen während der Laufzeit des Vertrages und darüber hinaus elektronisch (einschließlich über Cloud-Dienste) zu speichern. Personenbezogene Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften und der Datenschutzerklärung von profuturum verarbeitet.

12.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre jeweiligen Pflichten gemäß den in Geltung stehenden datenschutzrelevanten Gesetzen einzuhalten.

12.3. Der Kunde hält fest, dass es sich bei den Daten und Informationen, welche bei der Verwendung der Software eingepflegt oder offengelegt werden, um keine Geheimnisse iSd § 38 BWG handelt.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisnormen anwendbar. Die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

13.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Handelsgericht Wien ausschließlich zuständig.

14. Allgemeine Vertragsbestimmungen

14.1. Verweise auf gesetzliche Bestimmungen beziehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders festgehalten – auf österreichische gesetzliche Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Entstehens der Rechtsbeziehung zwischen Profuturum und dem Kunden.

14.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird von den übrigen Bestimmungen – unter Aufrechterhaltung ihrer Gültigkeit - abgetrennt. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesem Vertrag.

14.3. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Dies impliziert keine Benachteiligung oder Bevorzugung und hat ausschließlich redaktionelle Gründe.


Fassung September 2024